Alle Dienstnehmer müssen bereits vor
Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse
angemeldet werden.
Wenn Sie uns die Daten nicht rechtzeitig übermitteln können (z.B. am Wochenende oder am Feiertag; in der Früh, wenn Kanzlei noch geschlossen) müssen
- die Dienstgeberkontonummer (ersichtlich am Auszahlungsjournal)
- Name und Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des Dienstnehmers
- Ort und Tag der Beschäftigung
telefonisch oder per Fax an folgende Nummer gemeldet werden:
Fax-Nr.: 05 78 07 – 61
Tel.-Nr.: 05 78 07 – 60