Kunst im Wartezimmer
Eine gute Arztpraxis zeichnet sich neben einer erfolgreichen Behandlung der Patienten auch durch Freundlichkeit von Arzt und Personal, kurze Wartezeit sowie das Ambiente aus. Eine stilvolle Einrichtung und Gemälde an den Wänden kann aber auch die Finanz auf den Plan rufen.
Der Kauf von Kunstgegenständen ist mit einem erheblichen finanziellen
Aufwand und einer hohen Kapitalbindung verbunden. Auch kann es zu
Unsicherheiten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines
Kunstankaufes kommen. Eine zur Beschränkung der steuerlichen
Absetzbarkeit der Aufwendungen führende Angemessenheitsprüfung muss
nach dem Gesetz für Teppiche, Tapisserien (gewebter Wandteppich mit
bildlichen Darstellungen) und Antiquitäten durchgeführt werden.
Teppiche und Tapisserien
Für
Teppiche und Tapisserien werden Anschaffungskosten von maximal € 730
pro Quadratmeter als angemessen erachtet. Der unangemessene Teil ist in
der Regel steuerlich nicht absetzbar. Hinsichtlich der Nutzungsdauer
ist zu unterscheiden, ob eine Abnutzung (durch eine etwaige Begehung
eines Bodenteppichs durch die Patienten) vorliegt oder nicht (wie
beispielsweise bei Wandteppichen und Tapisserien). Liegt eine Abnutzung
vor, ist in der Regel von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren auszugehen.
Diese Vermutung ist widerlegbar, sodass in begründeten Fällen auch eine
kürzere Nutzungsdauer denkbar ist.
Gegenstände, die älter als 150 Jahre sind
Antiquitäten
werden von der Finanzverwaltung als Gegenstände, die älter als 150
Jahre sind oder einen besonderen Wert auf Grund der Herkunft aus einer
besonderen Stilepoche haben, definiert. Das bloße Zurschaustellen von
Antiquitäten wie Gemälden oder Ziergegenständen in betrieblichen
genutzten Räumen bewirkt nicht von vornherein die Eigenschaft als
Betriebsvermögen. Es muss viel mehr eine konkrete, funktionale
Verbindung zum Betrieb nachgewiesen werden. Bis zu Anschaffungskosten
von € 7.300 unterbleibt in der Regel eine Angemessenheitsprüfung der
Höhe nach. Ob auch Kunstgegenstände, die nicht als Antiquitäten gelten
(wie etwa moderne Gemälde), einer Angemessenheitsprüfung zu unterziehen
sind, wird in der Literatur widersprüchlich diskutiert.
Steigerung des Wertes
Hinsichtlich
der Nutzungsdauer von Antiquitäten und anderen Kunstgegenständen wie
Gemälden oder Skulpturen ist jedoch zu beachten, dass Kunst im
Gegensatz zu einem Wartezimmersessel oder einem Ordinationscomputer
wertstabil ist, sie also aufgrund des Gebrauchs in der Regel nicht
abgenutzt wird. Es kann sogar zu einer Steigerung des Wertes kommen.
Um
diesen Unsicherheiten der steuerlichen Absetzbarkeit der besagten
Luxus- und Kunstgegenstände zu entgehen, besteht die Möglichkeit der
Kunstmiete oder des Kunstleasings, das sich zunehmender Beliebtheit
erfreut und durch wechselnden Wandschmuck Bewegung ins Haus bringen.
Zusätzlich muss sich der Kunstmieter nicht um Nebenarbeiten wie
Rahmung, Lieferung und Aufhängung kümmern. Beim Kunstleasing richten
sich die Steuerrechtsfolgen danach, ob das Vertragsverhältnis der Miete
oder dem Kauf näher steht. Mietraten für Kunstwerke werden
normalerweise als Betriebsausgabe anerkannt.
Tipp:
Kunst im Wartezimmer kann das Image einer Praxis positiv beeinflussen.
Steuerlich kann es jedoch zu ungewollten Folgen kommen. Gerne beraten
wir Sie in dieser Angelegenheit!