Antosch&Antosch NEWS
Reduzierte Umsatzsteuersätze enden mit 31.12.2021
Laut Finanzministerium ist der begünstigte Steuersatz in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikationen von 5 % bis einschließlich 31.12.2021 befristet. Somit gelten ab 2022 wieder die früheren Umsatzsteuersätze.
Abgeltungswirkung der Immobilienertragsteuer bei privaten Grundstücksveräußerungen
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der reguläre progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
Wann endet eine Außenprüfung?
Laut Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (BFG) ist mit Abhaltung der Schlussbesprechung die abgabenbehördliche Außenprüfung beendet.
Steuerliche Besonderheiten von Elektroautos
Aufgrund der steuerlichen Vorteile im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen haben sich Unternehmer vermehrt dazu entschieden, Elektrofahrzeuge anzuschaffen. Welche steuerlichen Vorteile bietet die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges?
Neugründung bzw. Erweiterung einer Unternehmensgruppe
Bundesfinanzgericht bestätigt Rechtsprechung zur Abweisung von Gruppenanträgen aufgrund fehlender Unterlagen.
Ressortverteilung bei Geschäftsführerhaftung
Kommt es bei mehreren Geschäftsführern zu einer Abgabenhinterziehung durch die GmbH, stellt sich die Frage nach der finanzstrafrechtlichen Verantwortung jedes einzelnen Geschäftsführers.
Coronabedingte Absonderung eines Arbeitnehmers
Der Anspruch des Arbeitgebers auf Vergütung des fortgezahlten Entgelts umfasst auch die anteiligen Sonderzahlungen.
Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!
Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.
Hälftesteuersatz bei Betriebsveräußerung
Der Hälftesteuersatz für Betriebsveräußerung steht bei unmittelbar nachfolgender Aufnahme einer Beschäftigung nicht zu.
Grunderwerbsteuer-Erstattung bei Eintritt auflösender Bedingungen
Wenn Sie Grundstücke übertragen wollen, sollten Sie vorab mit uns in Kontakt treten, damit wir eine steueroptimale Übertragung vorbereiten können.