Antosch&Antosch NEWS
Option zur Umsatzsteuer bei Geschäftsraummiete
Wird eine vermietete Liegenschaft gekauft, entsteht zwischen dem Käufer und den Altmietern ein neues Mietverhältnis
Lohnsteuerliche Behandlung des Firmenparkplatzes
Am 1.3.2022 wurden in jedem Bezirk von Wien flächendeckende Kurzparkzonen und das Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner eingeführt. Aufgrund dieser neuen Parkraumbewirtschaftung kann aus lohnsteuerlicher Sicht der Ansatz eines Sachbezugs notwendig werden, wenn ein Dienstnehmer einen Firmenparkplatz zur Verfügung gestellt bekommt.
Vorsätzliche Abgabenhinterziehung bei ausländischen Kapitaleinkünften
Wurden Abgaben vorsätzlich nicht abgeführt, kommt nicht die allgemeine Verjährungsfrist zur Anwendung, sondern eine verlängerte von 10 Jahren. Die Abgabenbehörde kann in solchen Fällen auch Abgaben für weiter zurückliegende Jahre festsetzen.
Befreiung von der ImmoESt beim Grundstückstausch
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Reverse Charge bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) gelten ausländische Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten, nur dann als inländische Unternehmer, wenn sie im Inland bzw. bei der Immobilie über eigenes Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügen, das zu autonomem Handeln befähigt.
Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen
Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs und AGs, müssen binnen spätestens fünf Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss aufstellen und spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch (elektronisch) einreichen und offenlegen.
Wiedereinführung des Investitionsfreibetrages
Der Investitionsfreibetrag von 10% bzw. 15% ist erstmalig auf nach dem 31.12.2022 angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter anzuwenden.
Ökosoziale Steuerreform 2022
Neben dem neuen Investitionsfreibetrag und der Verlängerung der degressiven Abschreibung wurden im Rahmen der Ökosozialen Steuerreform 2022 folgende Änderungen beschlossen.
Begünstigte Sanierungsgewinnbesteuerung bei außergerichtlichen Sanierungen
Die Sanierungsgewinnbesteuerung wurde auf außergerichtliche Sanierungen ausgeweitet. Die Regelung ist bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2021 anzuwenden.
Degressive Abschreibung bis 31.12.2022 verlängert
Für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens besteht derzeit die Möglichkeit, eine maximal 30%-ige degressive Absetzung für Abnutzung in Anspruch zu nehmen. Diese wurde um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.